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Urlaubsanspruch berechnen bei Teilzeit – Formel, Beispiele & Tabelle

So berechnen Sie den Urlaubsanspruch in Teilzeit: Formel, Rechenbeispiele für 2, 3 und 4 Tage pro Woche, Tabelle und was bei unregelmäßigen Arbeitstagen gilt.

Aktualisiert am 26. September 2026

Teilzeitbeschäftigte haben in Deutschland Anspruch auf genauso viele Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte. Eine schlechtere Behandlung verbietet § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Beim Urlaubsanspruch berechnen in Teilzeit ändert sich deshalb nur die Zahl der Urlaubstage, denn jede Urlaubswoche enthält weniger Arbeitstage.

Die Formel für den Urlaubsanspruch in Teilzeit

Urlaubstage = Jahresurlaub Vollzeit ÷ Arbeitstage im Betrieb × Ihre Arbeitstage pro Woche

Entscheidend ist die Zahl Ihrer Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat genauso viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft mit fünf Tagen.

Rechenbeispiele

3 Tage pro Woche, 26 Tage Vollzeiturlaub (5-Tage-Woche im Betrieb): 26 ÷ 5 × 3 = 15,6 → 16 Urlaubstage (Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet, § 5 Abs. 2 BUrlG).

2 Tage pro Woche, gesetzlicher Mindesturlaub (20 Tage): 20 ÷ 5 × 2 = 8 Urlaubstage. Das sind trotzdem vier volle Wochen Urlaub.

5 Tage pro Woche in einem Betrieb mit 6-Tage-Woche, 24 Werktage: 24 ÷ 6 × 5 = 20 Urlaubstage.

Mit dem Urlaubsrechner sehen Sie jeden Rechenschritt mit Ihren eigenen Zahlen.

Tabelle: Urlaubstage in Teilzeit (5-Tage-Woche im Betrieb)

Tage / Woche 20 Tage 25 Tage 28 Tage 30 Tage
1 Tag 4 5 5,6 → 6 6
2 Tage 8 10 11,2 12
3 Tage 12 15 16,8 → 17 18
4 Tage 16 20 22,4 24

Bruchteile unter einem halben Tag (z. B. 11,2) werden nicht abgerundet. Sie werden stundenweise gewährt oder anteilig ausgezahlt.

Unregelmäßige Arbeitstage

Wechseln Ihre Arbeitstage von Woche zu Woche, rechnen Sie mit dem Durchschnitt über das Jahr. Wer abwechselnd 2 und 4 Tage arbeitet, kommt auf durchschnittlich 3 Tage. Alternativ lässt sich der Anspruch über die Arbeitstage im Jahr berechnen: 20 × Arbeitstage im Jahr ÷ 260. Bei 150 Arbeitstagen sind das 20 × 150 ÷ 260 = 11,54 → 12 Tage Mindesturlaub.

Minijob und Teilzeit

Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte und haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch, umgerechnet auf ihre Arbeitstage. Details und Beispiele finden Sie im Ratgeber Urlaubsanspruch im Minijob.

Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Jahr? Bereits erworbener Urlaub wird nicht gekürzt. Im Urlaubsrechner fügen Sie dafür unter Sonderfälle eine Änderung der Arbeitstage hinzu. Ein Beispiel zum Wechsel auf vier Tage finden Sie im Ratgeber Urlaubstage berechnen bei der 4-Tage-Woche.

Mit Ihren eigenen Zahlen berechnen

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