Urlaubsanspruch für Jugendliche und Azubis unter 18
Jugendliche unter 18 erhalten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mehr Urlaub. Mindesturlaub nach Alter und die Umrechnung von Werktagen in Arbeitstage.
Aktualisiert am 26. September 2026
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 19 JArbSchG) gibt jungen Beschäftigten und Auszubildenden mehr bezahlten Urlaub als der allgemeine Mindesturlaub. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres (1. Januar).
| Alter am 1. Januar | Mindesturlaub (Werktage, 6-Tage-Woche) | bei 5-Tage-Woche |
|---|---|---|
| unter 16 Jahre | 30 | 25 |
| unter 17 Jahre | 27 | 22,5 → 23 |
| unter 18 Jahre | 25 | 20,83 → 21 |
| ab 18 Jahre | 24 (allgemeiner Mindesturlaub) | 20 |
Beispiel: Geburtstag am 1. Juni 2010. Am 1. Januar 2026 sind Sie 15 Jahre alt und haben damit für das ganze Jahr 2026 Anspruch auf mindestens 30 Werktage, also 25 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche – auch nachdem Sie 16 geworden sind.
Werktage in Arbeitstage umrechnen
Gesetze zählen Urlaub in Werktagen (Montag bis Samstag). Für die übliche 5-Tage-Woche rechnen Sie um:
Arbeitstage = Werktage ÷ 6 × 5
Berufsschule und Urlaub
Auszubildende sollen ihren Urlaub in den Berufsschulferien nehmen. Ist das nicht möglich, wird für jeden Berufsschultag während des Urlaubs ein weiterer Urlaubstag gewährt (§ 19 Abs. 3 JArbSchG).
Tarifverträge
Viele Tarifverträge für Auszubildende sehen unabhängig vom Alter 27 bis 30 Tage vor. Es gilt immer die günstigere Regelung. Tragen Sie Ihre vertraglichen Tage und Ihr Geburtsdatum in den Urlaubsrechner ein – er vergleicht automatisch mit dem Mindesturlaub für Jugendliche.
Mit Ihren eigenen Zahlen berechnen
Öffnet den Urlaubsrechner mit dem Beispiel aus diesem Ratgeber.