FAQ
Fragen zum Urlaubsanspruch – beantwortet
Ihr Fall ist nicht dabei? Lesen Sie unsere Ratgeber oder nutzen Sie den Urlaubsrechner.
Urlaubsanspruch berechnen
Wie kann ich meinen Urlaubsanspruch berechnen?
Sie brauchen drei Angaben aus Ihrem Arbeitsvertrag: den Jahresurlaub in Tagen, Ihre Arbeitstage pro Woche und Ihr Eintrittsdatum (bei Kündigung zusätzlich das Austrittsdatum). Arbeiten Sie das ganze Jahr in einer 5-Tage-Woche, ist Ihr Urlaubsanspruch einfach die Zahl aus dem Vertrag. In allen anderen Fällen rechnen Sie: Jahresurlaub ÷ Arbeitstage im Betrieb × Ihre Arbeitstage, bei Eintritt nach dem 30. Juni oder Austritt bis zum 30. Juni zusätzlich × volle Monate ÷ 12. Zum Schluss werden Bruchteile ab einem halben Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Unser kostenloser Urlaubsrechner erledigt das automatisch und zeigt jeden Schritt mit Rechtsgrundlage.
Wie lautet die Formel, um Urlaubstage zu berechnen?
Die Grundformel lautet: Urlaubstage = Jahresurlaub ÷ Arbeitstage im Betrieb × Ihre Arbeitstage pro Woche. Für den anteiligen Urlaubsanspruch kommt die Zwölftelung hinzu: × volle Beschäftigungsmonate ÷ 12. Beispiel: 28 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche, Sie arbeiten 4 Tage und beginnen am 1. August. 28 ÷ 5 × 4 = 22,4 Tage für ein volles Jahr, für die fünf vollen Monate bis Dezember 22,4 × 5 ÷ 12 = 9,33 Tage.
Wie berechne ich anteilige Urlaubstage?
Anteilige Urlaubstage berechnen Sie mit der Zwölftelung: 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Sie gilt, wenn Sie nach dem 30. Juni eintreten, vor Ablauf von sechs Monaten ausscheiden oder bis zum 30. Juni ausscheiden. Gezählt wird ab dem Eintrittsdatum, angebrochene Monate fallen weg. Beispiel: 30 Tage Jahresurlaub, Eintritt am 1. August: 30 × 5 ÷ 12 = 12,5, aufgerundet 13 Urlaubstage.
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich pro Monat bei 30 Tagen Urlaub?
Bei 30 Tagen Jahresurlaub sind es 2,5 Urlaubstage pro Monat (30 ÷ 12). Dieser Monatswert gilt, wenn Sie nach dem 30. Juni eintreten oder bis zum 30. Juni ausscheiden: Sie erhalten 2,5 Tage je vollem Beschäftigungsmonat, 4 volle Monate ergeben also 10 Tage. Bei einer 4-Tage-Woche werden aus 30 Tagen 24, das sind 2 Tage pro Monat. Im laufenden Arbeitsverhältnis wird Urlaub nicht monatlich angespart: Nach der Wartezeit steht der volle Jahresurlaub jeweils ab dem 1. Januar zur Verfügung.
Wie viel Urlaub steht mir zu? (Tabelle)
Das hängt von Ihren Arbeitstagen pro Woche und dem Vollzeiturlaub laut Vertrag ab. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei 5 Arbeitstagen, 16 bei 4, 12 bei 3, 8 bei 2 und 4 bei 1 Arbeitstag pro Woche. Die Tabelle zeigt den Jahresurlaub für gängige Verträge, gerundet nach § 5 Abs. 2 BUrlG.
| Tage / Woche | 20 Tage | 24 Tage | 25 Tage | 26 Tage | 28 Tage | 30 Tage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 5 Tage | 20 | 24 | 25 | 26 | 28 | 30 |
| 4 Tage | 16 | 19,2 | 20 | 21 | 22,4 | 24 |
| 3 Tage | 12 | 14,4 | 15 | 16 | 17 | 18 |
| 2 Tage | 8 | 10 | 10 | 10,4 | 11,2 | 12 |
| 1 Tag | 4 | 5 | 5 | 5,2 | 6 | 6 |
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Teilen Sie den Vollzeiturlaub durch die Arbeitstage im Betrieb und multiplizieren Sie mit Ihren eigenen Arbeitstagen. Beispiel: 30 Tage ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche. Ihre Stundenzahl spielt keine Rolle, nur die Zahl der Arbeitstage zählt. Sie erhalten dadurch genauso viele Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte, bei 30 Tagen also sechs Wochen. Unser Urlaubsrechner für Teilzeit berücksichtigt auch einen Wechsel der Arbeitstage im laufenden Jahr.
Wie berechne ich die Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche?
Multiplizieren Sie den Vollzeiturlaub mit 4 und teilen Sie durch 5. Aus 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche werden 24 Tage bei einer 4-Tage-Woche, aus 28 Tagen 22,4, aus 25 Tagen 20 und aus dem gesetzlichen Minimum von 20 Tagen 16. Die Länge der Arbeitstage ist egal: Auch bei 4 × 10 Stunden ergeben sich mit einem 30-Tage-Vertrag 24 Urlaubstage. Sie haben trotzdem genauso viele Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte.
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch im Minijob?
Minijobber (Verdienstgrenze 2026: 603 € im Monat) haben denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub wie alle anderen Beschäftigten. Maßgeblich sind die Arbeitstage pro Woche, nicht der Verdienst: mindestens 20 ÷ 5 × Ihre Arbeitstage. Bei 2 Tagen pro Woche sind das mindestens 8 Urlaubstage im Jahr, bei 1 Tag 4. Erhalten Vollzeitkräfte 30 Tage, stehen Ihnen anteilig 12 Tage bei einer 2-Tage-Woche zu. Bei unregelmäßigen Einsätzen gilt: 20 × Arbeitstage im Jahr ÷ 260.
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch bei Kündigung?
Entscheidend ist das Austrittsdatum. Scheiden Sie bis zum 30. Juni oder vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit aus, erhalten Sie 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Beispiel: 30 Tage, Austritt zum 30. April: 30 × 4 ÷ 12 = 10 Tage. Scheiden Sie nach dem 30. Juni mit erfüllter Wartezeit aus, behalten Sie mindestens den vollen gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen (5-Tage-Woche). Vertraglicher Mehrurlaub darf nur gekürzt werden, wenn Ihr Vertrag das ausdrücklich vorsieht.
Wie berechne ich die Auszahlung meiner Urlaubstage?
Urlaub darf nur ausbezahlt werden, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Bruttowert eines Urlaubstages ergibt sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG). Bei festem Monatsgehalt: Bruttomonatsgehalt × 3 ÷ (13 × Arbeitstage pro Woche). Beispiel: 3.900 € × 3 ÷ 65 = 180 € pro Tag, 10 offene Urlaubstage sind also 1.800 € brutto wert.
Ab wann habe ich nach sechs Monaten vollen Urlaubsanspruch?
Den vollen Jahresurlaub erwerben Sie, sobald das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht (§ 4 BUrlG). Diese Wartezeit gilt nur einmal, zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses. Beginnen Sie am 1. März, steht Ihnen der volle Urlaub für dieses Jahr ab dem 1. September zu. Beginnen Sie nach dem 30. Juni, endet die Wartezeit erst im Folgejahr, und Sie erhalten für das erste Jahr 1/12 je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG).
Regeln und Sonderfälle
Wie viele Urlaubstage stehen mir in Deutschland gesetzlich zu?
Das Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) garantiert mindestens 24 Werktage pro Jahr, bezogen auf eine 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag). Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, also vier Wochen bezahlter Urlaub. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen 25 bis 30 Tage vor. Gesetzliche Feiertage werden nicht auf den Urlaub angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?
Werktage sind alle Tage von Montag bis Samstag, Arbeitstage nur die Tage, an denen Sie tatsächlich arbeiten. Das Gesetz rechnet mit Werktagen (24 pro Jahr), Arbeitsverträge meist mit Arbeitstagen. Umrechnung: Werktage ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche. 24 Werktage entsprechen also 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.
Bekomme ich im ersten Jahr den vollen Urlaub?
Nach sechs Monaten Beschäftigung (Wartezeit, § 4 BUrlG) haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Treten Sie nach dem 30. Juni ein, endet die Wartezeit erst im Folgejahr. Für das erste Jahr erhalten Sie dann 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG).
Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile von mindestens einem halben Tag auf einen vollen Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile werden nicht abgerundet, sondern stundenweise gewährt oder bei Austritt anteilig ausgezahlt. Beispiel: 15,6 werden 16 Tage, 11,2 bleiben 11,2 Tage.
Kann ich Resturlaub ins nächste Jahr übertragen?
Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) wird er übertragen und muss dann bis zum 31. März genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nach der Rechtsprechung von EuGH und BAG verfällt Urlaub aber nur, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Wie viel Zusatzurlaub erhalten schwerbehinderte Menschen?
Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten fünf zusätzliche Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (§ 208 SGB IX), allgemein eine zusätzliche Arbeitswoche. Bei einer 3-Tage-Woche sind das 3 zusätzliche Tage. Im Teiljahr wird der Zusatzurlaub mit 1/12 je vollem Monat berechnet.
Wie viel Urlaub bekommen Jugendliche?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 19 JArbSchG) regelt den Mindesturlaub nach dem Alter am 1. Januar: unter 16 Jahren 30 Werktage, unter 17 Jahren 27 Werktage, unter 18 Jahren 25 Werktage. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 25, 22,5 und rund 20,8 Arbeitstage.
Wird mein Urlaub in der Elternzeit gekürzt?
Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Die Kürzung muss er ausdrücklich erklären. Sie entfällt, wenn Sie während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten.
Was passiert mit meinem Urlaub beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit?
In Vollzeit erworbener Urlaub wird nicht gekürzt (EuGH C-486/08, C-415/12). Der neue, niedrigere Anspruch gilt erst ab dem Zeitpunkt des Wechsels. Unser Urlaubsrechner teilt das Jahr automatisch in Abschnitte auf.
Darf mein Arbeitgeber mir Urlaub auszahlen statt ihn zu gewähren?
Im laufenden Arbeitsverhältnis nicht: Der gesetzliche Mindesturlaub muss als Freizeit genommen werden. Eine Auszahlung (Urlaubsabgeltung) ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Vertraglicher Mehrurlaub oberhalb des Minimums darf nach entsprechender Vereinbarung auch vorher ausbezahlt werden.
Entsteht Urlaub auch während einer Krankheit?
Ja. Der Urlaubsanspruch entsteht auch bei Arbeitsunfähigkeit weiter. Werden Sie während des Urlaubs krank und legen ein ärztliches Attest vor, werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Bei Langzeiterkrankung verfällt der gesetzliche Urlaub spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Gilt der Urlaubsrechner auch für Österreich und die Schweiz?
Der Rechner wendet deutsches Recht (BUrlG) an. Die Umrechnung auf Teilzeit und Arbeitstage funktioniert aber überall gleich: Tragen Sie einfach Ihren Jahresurlaub ein. In Österreich beträgt der gesetzliche Urlaub 30 Werktage bzw. 25 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (§ 2 Urlaubsgesetz), nach 25 Dienstjahren 36 Werktage. In der Schweiz sind es mindestens vier Wochen, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen (Art. 329a OR). Sonderregeln wie die deutsche Wartezeit oder die 30.-Juni-Regel gelten dort nicht.
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